Kugel-Pompel Verkaufs & Lieferbedingungen
Vertragsabschluss:
Alle Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam. Für alle eingehenden und zukünftigen Aufträge sind ausschließlich unsere Bedingungen maßgebend, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist. Auf Grund von formularmäßigen Bedingungen des Auftraggebers erteilte Aufträge gelten, auch wenn wir die Bedingungen nicht ausdrücklich ablehnen, stets als zu unseren Bedingungen zustande gekommen. Grundsätzlich werden unsere Bedingungen durch die Annahme der Ware anerkannt.
Preise:
Von uns bestätigte Preise sind als feststehend (bindend) gedacht. Bei einschneidenden wirtschaftlichen Veränderungen, z.B. Lohn- und/oder Materialpreiserhöhungen oder höherer Gewalt, müssen wir uns jedoch vorbehalten, unsere Preise den neuen Verhältnissen anzupassen. Falls kein besonderes Angebot von uns erteilt wurde sind wir berechtigt, die günstigsten Tagespreise, auch bei Lohnarbeiten, zu berechnen. Unsere Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung, evt. Franko-Lieferung muss besonders vereinbart werden.
Versand, Gefahrenübergang:
Verpackung, Versand und Transportmittel sind mangels besonderer Vereinbarung unserer Wahl überlassen. Die Verpackung wird selbstkostend berechnet, aber nicht zurückgenommen. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers, sobald die Waren per Post, Bahn oder Spedition übergeben sind bzw. bei Abholung, sobald die Ware verladen wurde, auch wenn Franko-Lieferung vereinbart worden ist. Wir sind zu Teillieferungen in zuzumutbarem Umfang berechtigt. Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen der abgeschlossenen Menge sind zulässig.
Lieferzeit:
Die angegebenen Lieferzeiten lauten unverbindlich; Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
Zahlungsbedingungen:
Unsere Rechnungen sind, wenn nicht anders vermerkt, grundsätzlich 30 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf. Die Zahlungen sind in Euro ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lieferers in bar, spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum - auch bei Teillieferungen zu leisten. Barzahlungsnachlässe von 2% werden nur dann eingeräumt, wenn die Zahlung unverzüglich nach Lieferung der Ware, spätestens innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum, in bar oder Überweisung erfolgt. Bei späterer Zahlung können Barzahlungsnachlässe nicht gewährt werden. Auf Reparaturen und Lohnarbeiten werden keine Barzahlungsnachlässe gewährt.
Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber, die Kosten der Diskontierung und Einziehung trägt der Käufer. Die Gutschrift erfolgt mit dem Tag der Wertstellung, an dem der Betrag für uns zur Verfügung steht.
Bei Zahlungsverzug, der auch ohne besondere Mahnung eintritt, werden unter dem Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in banküblicher Höhe berechnet.
Lieferung an unbekannte Firmen erfolgt nur gegen Voreinsendung des Betrages oder unter Nachnahme als Wertsendung. Sonderwerkzeuge werden an solche Firmen nur gegen entsprechende Anzahlung geliefert, wobei die Verrechnung der Anzahlung bei der Restlieferung erfolgt. Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers oder die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen berechtigen uns zu deren Änderung. Bei Zahlungseinstellung oder Konkurs des Käufers ist die Kaufpreisforderung sofort fällig.
Die Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt:
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche unser Eigentum (Vorbehaltsware), auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, solange er nicht im Verzug ist, weiter veräußern oder verarbeiten bzw. in Maschinen einbauen.
Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, nebst allen Nebenrechten, werden bereits jetzt, und zwar gleich, ob sie an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird, in voller Höhe an uns abgetreten. Beim Einbau von Werkzeugen in Maschinen erwerben wir automatisch Miteigentum an der betreffenden Maschine. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ohne unsere Zustimmung vor endgültiger Bezahlung ist nicht statthaft.
Mängelrüge und Gewährleistung:
Mängelrügen müssen unverzüglich nach Eingang der Waren schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch bei uns eingehen. Beanstandungen, die nach 8 Tagen nach Empfang der Waren bei uns eingehen, können nicht berücksichtigt werden. Bemängelte Waren sind zur Untersuchung franko einzusenden. Bei begründeten Reklamationen behalten wir uns vor, nach vorausgegangener Franko-Rücksendung kostenfreien Ersatz zu liefern, lehnen jedoch jede weiteren Ansprüche ab.
Gerichtsstand, Erfüllungort usw.:
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist Wien. Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich und führt nicht zur Nichtigkeit der gesamten Bedingungen und entbindet den Käufer nicht von sonstigen Verpflichtungen.
Wien, 01.01.2007
KUGEL POMPEL Regina GEIDER GMBH CO & KG
1160 Wien, Paletzgasse 36-38
